Rechtsprechung
BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 652.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung - Generalpräventive Erwägungen als Ausgangspunkt einer Ausweisungsentscheidung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1979 - IV A 113/79
- BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 652.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77
Ausweisung I
Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 652.79
Im Rahmen ihres Ermessens darf die Ausländerbehörde auch generalpräventive Erwägungen heranziehen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 - [NJW 1979, 1100]). - BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BVerwG, 20.07.1979 - 1 B 652.79
Zu generalpräventiven Zwecken darf nach der Rechtsprechung des Senats eine Ausweisung dann erfolgen, wenn nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden kann, daß sich andere Ausländer mit Rücksicht auf eine ständige Ausweisungspraxis im Bundesgebiet ordnungsgemäß verhalten (Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [DÖV 1979, 375]).